KONTAKT

Welche Behörden sind für Hebammen in Berlin zuständig?

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Das LAGeSo ist die oberste Aufsichtsbehörde für Hebammen und das zuständige Gesundheitsamt. Es registriert und überwacht die Arbeit der Hebammen und stellt Ermächtigungen aus (z.B. für die Praxisanleitung). Für Absolvent:innen Berliner Hebammenstudiengänge stellt es die Erlaubnis zum Führen der Berufsurkunde aus.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Senatorin Dr. Ina Czyborra (SPD)        

Die Senatsverwaltungen werden von den Mitgliedern der Berliner Landesregierung, dem Senat, geleitet und setzen deren Gesetze und Beschlüsse um (vgl. Ministerien in Flächenländern). So werden für Hebammen Handlungsempfehlungen, z.B. während der Covid-19-Pandemie erstellt. Auch die Ausgestaltung der Akademisierung des Hebammenberufes (z.B. in Bezug auf die Praxisanleitung oder Bildungsangebote für altrechtlich ausgebildete Hebammen).

Gesundheitspolitische Sprecher:innen der Fraktionen des Abgeordnetenhauses

Sie vertreten die gesundheitspolitischen Positionen der Fraktionen nach außen und sind für Hebammen wichtige Kontaktpersonen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

> Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Abgeordnete der Bezirke

Die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhaus sind maßgeblich an Gesetzgebung beteiligt. Jede/r Abgeordnete/r kann von jeder/m Berliner:in zu allen Fragen während der Sprechzeiten kontaktiert werden. So kann jede/r Einzelne/r die individuellen Interessen und Fragen positionieren. 

> Abgeordnete des Berliner Parlaments