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Rahmenbedingungen für die Arbeit von Hebammen

Hebammen sind ein fester Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Als Fachkräfte für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit übernehmen sie wichtige Aufgaben in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung. Dabei müssen sie rechtliche Vorgaben einhalten und strenge Qualitätskriterien ihrer Arbeit berücksichtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Hebammengesetz (HebG 2019)

bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufsausbildung und enthält Regelungen zur Berufsausübung. Außerdem ist hier die sog. „Hinzuziehungspflicht“ hinterlegt, die besagt, dass zu JEDER Geburt eine Hebamme hinzugezogen werden muss!

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)

regelt die Inhalte und Prüfungen des Studiums für angehende Hebammen.

Die Berufsordnung der Bundesländer

regelt die konkrete Ausgestaltung der Berufsausübung und einige landesspezifische Vorgaben (z.B. Fortbildungspflicht). Hier geht es zur Berufsordnung für Berlin.

Das Sozialgesetzbuch V (SGBV) - §134a Versorgung mit Hebammenhilfe

regelt Aspekte der freiberuflichen Hebammentätigkeit.

Der Hebammenhilfe-Vertrag mit dem GKV Spitzenvertrag

regelt die Abrechnung von freiberuflichen Hebammenleistungen.

Die Privatgebührenordnung für Hebammen

regelt die Abrechnung von privat abrechenbaren Hebammenleistungen in Berlin.

Sowie Übergeordnete Gesetze und Regelungen

z.B. Mutterschaftsrichtlinien, Arzneimittelgesetz, Datenschutzgrundverordnung, etc.

Qualität in der Hebammenarbeit

In den oben genannten gesetzlichen Regelungen werden verschiedene Vorgaben für die Qualität von Hebammenarbeit genannt. Freiberufliche Hebammen müssen ein eigenes Qualitätsmanagement zur Darstellung und Sicherstellung der Qualität ihrer Arbeit führen.

Wer legt fest, was Qualität ist?

Neben den rechtlichen Vorgaben wird die Qualität von Hebammenarbeit maßgeblich durch die Organe der Selbstverwaltung und wissenschaftlichen Fachgesellschaften definiert:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (z.B. durch Qualitätsindikatoren)
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – analysiert Nutzen und Schaden von Behandlungen (zuletzt die sog. Ultraschallflatrate)
  • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) – erstellt u.a.Leitlinien
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) – erstellt u.a. Leitlinien