Hebammen mit einem außerhalb von Deutschland erworbenen Abschluss müssen diesen behördlich anerkennen lassen. Für Abschlüsse aus anderen EU-Ländern ist das eine reine Formsache und benötigt neben den vollständigen Papieren, vor allen Dingen Geduld.
Abschlüsse aus Drittstaaten werden in der Regel nicht automatisch anerkannt bzw. müssen durch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland ergänzt werden.
Den Antrag auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen als Hebamme nimmt in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) entgegen. Benötigen Sie vorab Beratung, hilft das IQ Netzwerk Berlin.
> Weitere Informationen bietet das Anerkennungsportal des Ministeriums.