KONTAKT

Wochenbett

Das Wochenbett umfasst die ersten sechs bis acht Wochen.

Viel Ruhe für eine neue Lebensphase

Das Frühwochenbett (die ersten zehn Tage nach der Geburt) ist besonders sensibel. Neben den Rückbildungsvorgängen finden die Wundheilung, der Start der Milchproduktion und die hormonelle Umstellung statt. 

Auch wenn sich manche Frauen nach der Geburt schnell sehr ähnlich wie vor der Schwangerschaft fühlen, ist es doch für die meisten eine große Veränderung. In der Regel braucht der Körper einige Monate, um sich vollkommen zu regenerieren. Der Körper braucht nach der Geburt viel Schonung und Erholung, selbst wenn eine Frau die Geburt als "leicht" empfunden hat. Nehmen Sie sich deshalb in den ersten Tagen und Wochen nicht zu viel vor. Häufig unterschätzen werdende Eltern das Ausmaß der auf sie zukommenden Veränderungen.

Nicht nur beim ersten Baby braucht es Zeit, bis alle ihren neuen Platz gefunden haben. Auch gewachsene Familien müssen sich in die neue Situation hineinfinden. Schließlich wird nicht nur ein Baby, sondern auch eine neue Familie geboren. Viel Ruhe ist wichtig für das Einfinden in die neue Situation - es ist eine einmalige Lebensphase.

Dies berücksichtigt auch die Krankenkasse, indem sie die Kosten für Hebammenhilfe bis zu zwölf Wochen nach der Geburt übernimmt. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, bei Problemen ist auch ein zweiter Hausbesuch am selben Tag möglich. Anschließend sind noch 16 weitere Konsultationen der Hebamme bis zum Ende des Wochenbettes (zwölf Wochen nach der Geburt) möglich. Die Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen.

Diese Unterstützung ist unabhängig davon, wo und wie das Baby geboren wurde. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Hebammenbetreuung auf ärztliche Anordnung möglich. Stillberatungen und Beratung zur Ernährung des Kindes führt die Hebamme mindestens im ersten Lebensjahr, auf jeden Fall bis zum Ende der Stillzeit durch. Einen Anspruch auf Wochenbettbetreuung haben auch diejenigen Frauen, deren Kind vor, bei oder nach der Geburt gestorben ist. Es gibt Hebammen, die sich hierfür fortgebildet haben.

Genauso wie die Mutter hat auch das Kind einen eigenen Anspruch auf Hebammenhilfe, z.B. wenn die Mutter im Krankenhaus liegt oder das Kind adoptiert wurde.


Sie suchen eine Hebamme?

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

Auf der Suche nach einer Hebamme unterstützt Sie die Berliner Hebammenvermittlung dabei, eine professionelle Begleitung für die kommenden Monate zu finden.

> Zur Website der Hebammenvermittlung